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   OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2013 - 3 B 19.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,41726
OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2013 - 3 B 19.13 (https://dejure.org/2013,41726)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.12.2013 - 3 B 19.13 (https://dejure.org/2013,41726)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2013 - 3 B 19.13 (https://dejure.org/2013,41726)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Schülerbeförderungskosten; Länge des Schulweges und Bemessung nach dem verkehrsüblichen Fußweg

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 112 SchulG BB
    Schülerbeförderung; Sekundarstufe II; Brandenburg; Satzung; Zuschuss; Schulweg; Länge; verkehrsüblicher Fußweg; Definition; Befestigung und Beleuchtung grundsätzlich nicht erforderlich; satzungsmäßige Berechnungsgrundlage; Verhältnismäßigkeit; Vereinbarkeit mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 525
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfG Brandenburg, 25.02.1999 - VfGBbg 41/98

    Schulrecht; Beschwerdebefugnis; rechtliches Gehör; Willkür; freie Entfaltung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2013 - 3 B 19.13
    In der Sache gibt die Verfassungsnorm ein Teilhaberecht an den vorhandenen schulischen Kapazitäten (vgl. Verfassungsgericht Brandenburg, Beschluss vom 25. Februar 1999, LVerfGE 10, 151 [155]).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.1991 - 9 S 2111/90

    Erstattung von Schülerfahrtkosten - Eigenanteil für Gymnasiasten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2013 - 3 B 19.13
    Die staatliche Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie gemäß Art. 6 Abs. 1 GG und das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Recht der Eltern (Erziehungsberechtigten), den Bildungsweg ihrer Kinder zu bestimmen, begründen keinen Anspruch darauf, dass die öffentliche Hand die Kosten der notwendigen Schülerbeförderung gänzlich übernimmt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Juli 2007 - OVG 3 A 1.07 - VGH Mannheim, Beschluss vom 10. Juni 1991 - 9 S 2111/90 -, juris, Rn. 41).
  • VGH Bayern, 06.08.1990 - 22 B 89.2424
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2013 - 3 B 19.13
    Ebenso wenig gebietet das Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG eine umfassende Freistellung von jeglichen Kosten, die durch den Schulbesuch verursacht werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 1990, NVwZ-RR 1991, 198 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2005 - 8 B 8.05

    Schülerbeförderung; Fahrtkostenerstattung; nächstgelegene bzw. nächsterreichbare

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2013 - 3 B 19.13
    Da es hier um ein nicht abgeschlossenes Verfahren geht und das Verwaltungsgericht von einem Erstattungszeitraum bis zum Ende des Schulbesuches ausgegangen ist (mindestens drei Jahre ab dem Schuljahr 2008/2009), sind beide Satzungen anwendbar (vgl. auch zum Erstattungszeitraum als maßgeblichem Zeitpunkt OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Dezember 2005 - OVG 8 B 8.05 -, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 09.12.2013 - 3 PKH 6.13

    Ausschluss von Leistungen nach Beruflichen Rehabilitierungsgesetz ( BerRehaG )

    Der Antrag des Klägers, ihm für das Beschwerdeverfahren BVerwG 3 B 19.13 gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 13. Dezember 2012 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und ihm Rechtsanwalt K. aus S. beizuordnen, wird abgelehnt.

    Dem Kläger kann Prozesskostenhilfe nicht bewilligt und ein Rechtsanwalt beigeordnet werden, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung im Beschwerdeverfahren BVerwG 3 B 19.13 keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 166 VwGO i.V.m. § 114 Satz 1, § 121 Abs. 1 ZPO).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2015 - 3 A 5.14

    Schülerbeförderung Brandenburg; Kosten; Satzung; Landkreis; Änderung;

    Ihm - den Landkreisen - kommt hierbei ein weiter Gestaltungsspielraum zu, weil sich auch höherrangigem Recht keine konkreten Vorgaben für die Schülerbeförderung entnehmen lassen und diese grundsätzlich eine freiwillige Leistung der öffentlichen Hand darstellt, die sich auch an dem Vorhandensein öffentlicher Mittel orientieren darf (vgl. z.B. Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Kommunen von pflichtigen Aufgaben, Landtag Brandenburg, Drucksache 3/5695, Begründung zu Art. 1 Nr. 1, zu alledem OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Dezember 2013 - OVG 3 B 19.13 -, juris Rn. 23).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2022 - 3 B 59.20

    Erstattung von Schülerbeförderungskosten zu einer Spezialschule für das Schuljahr

    Diese Gewährleistungen begründen, ebenso wie das Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG, keinen Anspruch auf vollständige Übernahme der Kosten der Schülerbeförderung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 10. September 2015 - OVG 3 A 5.14 - juris Rn. 75, und vom 10. Dezember 2013 - OVG 3 B 19.13 - juris Rn. 24).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.07.2016 - 3 M 46.16

    Verschulden bei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Eine solche Begründung findet sich jedoch in dem Widerspruchsbescheid vom 18. September 2015, der der Senat folgt, und daher insoweit von einer Darstellung der Entscheidungsgründe entsprechend § 117 Abs. 5 VwGO absieht, da die dort vertretene Auffassung auch der Rechtsprechung des Senats entspricht (vgl. Urteil vom 10. Dezember 2013 - OVG 3 B 19.13 - juris Rn. 14 ff.).
  • VG Cottbus, 23.05.2014 - 1 K 16/13

    Schülerbeförderung

    Die Bestimmung des § 3 Abs. 1 Nr. 1 SBS mit der Vorgabe einer Mindestentfernung ist mit höherrangigem Recht vereinbar (Urteile der Kammer vom 27. Juli 2012 - VG 1 K 966/11 -, juris Rn. 22 ff., vom 27. Dezember 2012 - VG 1 K 34/12 - sowie vom 7. Januar 2014 - VG 1 K 41/13 -, juris Rn. 27 ff.; vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Dezember 2013 - OVG 3 B 19.13 -, juris Rn. 23 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2013 - 3 B 20.13

    Schülerbeförderung; Sekundarstufe II; Brandenburg; Satzung; Zuschuss;

    Dennoch weist der Senat zur Klarstellung darauf hin, dass er die Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht teilt und die von diesem beanstandete Regelung für wirksam hält (vgl. dazu im Einzelnen OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Dezember 2013 - OVG 3 B 19.13 -, juris).
  • VG Potsdam, 27.11.2015 - 12 K 1978/14

    Schülerbeförderung und Kosten für Lernmittel

    Es muss sich um einen Weg handeln, der von einem Fußgänger begangen werden kann und darf, bzw. um einen Weg, auf dem dies auch tatsächlich geschieht (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Dezember 2013, OVG 3 B 19.13, juris).
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